Was genau ist die Hauptuntersuchung?

Man muss regelmäßig mit dem Fahrzeug zur HU und AU. In der Regel alle 2 Jahre, außer der Wagen ist neu. Dann ist die Hauptuntersuchung erst nach 3 Jahren fällig. Aber was genau ist die Hauptuntersuchung. Was beinhaltet sie und was passiert, wenn man sein Fahrzeug nicht untersuchen lässt? Diese und weitere Fragen sind in diesem Beitrag beantwortet!

Was ist die Hauptuntersuchung?

Seit dem 01.12.1951 ist die Hauptuntersuchung in Deutschland vorgeschrieben. Und zwar damit sichergestellt ist, dass Kraftfahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen, auch verkehrstauglich sind.

Die HU wird als zerlegungsfreie Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung bestimmter Bauteile definiert. Hierbei prüft man das Auto auf Vorschriftsmäßigkeit nach der StVZO.

So läuft die Hauptuntersuchung ab!

Zu Beginn einer Untersuchung wird eine kurze Probefahrt durchgeführt. Hierbei testet der Prüfer Brems- und Lenkradfunktion. Die Weiteren werden die elektronischen Sicherheitsassistenten wie ABS und ESP gecheckt. Zudem kommen weitere Untersuchungen hinzu, wie zum Beispiel folgende:

  • Motor
  • Reifen
  • Kraftstoffanlage
  • Auspuff
  • Fahrwerk
  • Licht
  • Karosserie

Wenn vorhanden, wird auch auf Tuningteile geschaut. Die Hauptuntersuchung kann man beim TÜV oder der KFZ-Prüfstelle Berlin durchführen lassen.

Wie werden Mängel gekennzeichnet?

Es gibt bei der HU eine Kategorisierung des Autos nach der TÜV-Mängelliste. Hierbei kommt es in jeder Prüfstelle zu einer Einstufung der Mängel in folgende Kategorien:

  • Ausführung
  • Zustand
  • Funktion
  • Wirkung

Je nach Mangel kommt ein Fahrzeug durch die Hauptuntersuchung und bekommt eine neue Plakette oder auch nicht. Ist eine Mangel so stark von Bedeutung, dass man keine Plakette erhält, hat man 4 Wochen Zeit, diesen Mangel zu beheben. Anschließend kann man zu einer Nachprüfung fahren.

Gehört die Abgasuntersuchung zur HU?

Bis Ende 2009 galt die Abgasuntersuchung, kurz AU als alleinige Prüfung. Dies hat sich 2010 allerdings geändert und die AU ist zum direkten Bestandteil der HU geworden. Das Einzige, was die Abgasuntersuchung heute noch für sich allein hat, ist die Prüfbescheinigung. Denn selbst die AU-Plakette gibt es nicht mehr.

Dennoch muss man die HU und die AU nicht zwangsweise zusammen durchführen lassen. Hat man eine Werkstatt in seiner Nähe, die für die Abgasuntersuchung zugelassen ist, kann diese die Untersuchung machen. Wichtig zu wissen ist hierbei aber, dass die AU nicht länger als 4 Wochen her sein darf, wenn man seinen Wagen bei der Hauptuntersuchung vorstellt. Denn sonst muss man die AU wiederholen.

Was passiert, wenn man nicht zur Hauptuntersuchung fährt?

Das Fahren ohne gültige Prüfplakette ist grundsätzlich nicht erlaubt. Daher sollte man darauf achten, dass man den Termin immer pünktlich wahrnimmt. Dennoch wird eine Überziehung von 1 Monat noch nicht mit einem Bußgeld bestraft. Hierbei bekommt man zumeist eine Verwarnung mit dem Hinweis, einen Termin zur Hauptuntersuchung zu machen.

Überzieht man die Hauptuntersuchung allerdings um mehr als 1 Monat, kommt es zu einem Bußgeld. Dieses ist abhängig von der Dauer der Überziehung und kann zwischen 15 bis 60 Euro liegen. Bei mehr als 8 Monaten ist sogar ein Punkt in Flensburg möglich.

Fazit

Um gut auf die Hauptuntersuchung vorbereitet zu sein, sollte man auf einige Dinge achten. Das Auto sollte keine erheblichen Mängel aufweisen, die Fahrzeugpapiere sind mitzubringen und eventuelle Nachweise über vorangegangene Abgasuntersuchungen oder Gasanlagenprüfungen sollte man dabei haben. Dann sollte der neuen Plakette nichts im Weg stehen!

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