Handy im Auto – Das sollte man wissen

Erfahrungen und Statistiken der Polizei belegen es zweifelsfrei: Das Nutzen eines Handys im Auto während der Fahrt führt in vielen Fällen zu schweren Verkehrsunfällen – teils mit gravierenden Schäden und sogar tödlichem Ausgang. Die meisten Fahrer wissen es mittlerweile längst, dass das Telefonieren mit Smartphone und Co. am Steuer verboten ist. Doch nicht nur mit einem schnellen Telefonat verstoßen Fahrzeugführer gegen Paragraf 23, Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung. Auch andere Aktionen mit dem Handy sind bei einer Autofahrt nicht erlaubt und werden in der Regel mit einem hohen Bußgeld geahndet. Um ein Smartphone während der Fahrt gefahrlos und vor allem legal nutzen zu können, ist eine gute Handyhalterung sinnvoll und die bestmögliche Lösung.

Handy im Auto – was ist verboten und was erlaubt?

Prinzipiell sind sämtliche Aktivitäten, die man mit seinem Handy im Auto während der Fahrt vornimmt, gesetzlich untersagt. Allerdings, so ein Urteil des Oberlandesgericht Oldenburg vom 17.04.2019, ist das reine In-die-Hand-Nehmen nicht bußgeldbewährt. So ist es gestattet, das Gerät zum Beispiel zu verlegen respektive wegzuräumen – solange es nicht doch irgendwie benutzt wird.

Es versteht sich natürlich von selbst, dass eine schnelle Recherche im Internet, das Lesen von Nachrichten oder beispielhaft die Eingabe von Daten in die NAVI-Funktion nicht legal ist. Hier, so die einheitliche Meinung von Juristen, ist die geforderte „kurze Blickzuwendung“ nicht gewährt.

Im Grunde ist es demnach also nur erlaubt, das Handy in die Hand zu nehmen und Funktionen zu nutzen, wenn das Fahrzeug steht und der Motor des Autos abgeschaltet ist. Gerichte haben in diesem Zusammenhang entschieden, dass dieses Kriterium jedoch nicht erfüllt ist, wenn der Motor lediglich über eine Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet wurde. Wer also bei „Rot“ an einer Ampel steht und der Motor läuft oder über die vorbezeichnete Funktion abgeschaltet wurde und dabei sein Smartphone in irgendeiner Form bedient, begeht eine Ordnungswidrigkeit.  Ras rechtswidrige Verwenden ist ein teures Vergnügen und kann bis zu 200.- Euro Bußgeld kosten.

Erlaubt ist zudem, während der Fahrt eine Smartwatch zu nutzen – sofern sie am Handgelenk getragen wird und eine Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion integriert ist. Andernfalls ist nur ein „kurzer“ Blick auf die Uhr gestattet.

Für welche Geräte gilt das Handyverbot im Auto noch?

Nur Geräte, die sich in einer Handyhalterung befinden, dürfen auch bei laufendem Motor benutzt werden. Das bedeutet, wer lediglich kurz einmal auf das NAVI seines Handys schaut, handelt gesetzeskonform. Doch nicht nur Smartphones sind von dem Handyverbot betroffen. Generell betrifft dieses alle elektronischen Geräte, die sich nicht in einer entsprechenden Halterung befinden und der Kommunikation oder der Organisation dienen. Zu diesen zählen unter anderem:

  • Tablets/Laptop
  • Autotelefone
  • Touchscreen
  • E-Book-Reader
  • Elektronische Terminplaner
  • PC
  • Mobile DVD/Blu-Ray-Player
  • Abspielgeräte mit Videofunktion

Warum eine Handyhalterung für das Auto verwenden?

Um das Unfallrisiko drastisch zu senken, hat der Gesetzgeber das „Handyverbot“ in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen. Wie bereits zuvor dargelegt, ist es nicht gestattet, Handy und Co. während der Fahrt in die Hand zu nehmen, um auf das Navi zu schauen oder die Playlist der Lieblingshits zu starten. Geschweige denn, damit zu telefonieren und WhatsApp Nachrichten auch nur ansatzweise zu lesen.

Daher ist eine gute Handyhalterung für all diejenigen eine probate Lösung, die ihr mobiles Endgerät bevorzugt als NAVI oder Freisprechanlage nutzen. Die Halterung für das Smartphone muss sicher, stabil und keinesfalls im Sichtbereich platziert werden.

Es gibt unterschiedliche Befestigungsmöglichkeiten, beispielsweise mit einem Magneten auf dem Armaturenbrett, mittels Saugnapf an der Windschutzscheibe oder mit einem Klebestreifen. Doch Vorsicht ist auch bei Handyhalterungen geboten, denn auch hier ist nur eine „kurze Blickzuwendung“ erlaubt. Wie lange diese sein darf, hat der Gesetzgeber nicht festgelegt. Die Entscheidung darüber, müssen langfristig Gerichte treffen. Aus Eigenverantwortung und für die Sicherheit aller sollte jeder Kraftfahrzeugführer sich unbedingt an diese Vorgabe halten – auch wenn das Smartphone in einer guten Handyhalterung optimal verstaut ist.

Fazit

Telefonie, Lesen von WhatsApp, Youtube Videos schauen, oder eine anderweitige Nutzung von Handy im Auto sind während der zurecht Fahrt verboten. Wer dennoch eine Funktion nutzen möchte, beispielsweise das NAVI, kommt um eine Handyhalterung nicht umhin. Dieses ist aus Gründen der Verkehrssicherheit unerlässlich und sollte zum Selbstverständnis für jeden Verkehrsteilnehmer werden.

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