Aufhebungsvertrag oder Kündigung, was ist statthaft?

Entlassungen werden oft mit betriebsbedingten Maßnahmen begründet. Es gibt jedoch viele andere Gründe, aus denen deutsche Unternehmen ihre Mitarbeiter feuern. Doch in welchen Fällen wird fristlos gekündigt und wann macht ein Aufhebungsvertrag Sinn? Wir haben einmal etwas genauer nachgeschaut.

Aufhebungsvertrag vs. Kündigung

Ein Aufhebungsvertrag bietet dem Arbeitnehmer den Vorteil, dass es er einen größeren Spielraum für die vertragliche Ausgestaltung lässt. Dies kann sich in etwa positiv auf die Abfindung auswirken. Andererseits können aber Nachteile beim Arbeitslosengeld entstehen. Deshalb gilt als Faustregel, keinen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, wenn man noch keinen neuen Job gefunden hat. In bestimmten Fällen kann man natürlich auch aus Gründen der Fairness einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, verpflichtend ist dies jedoch nie.

Beschädigung von Firmeneigentum

Ob Drucker oder schweres Gerät, Chefs hassen es, wenn Mitarbeiter nicht vorsichtig genug mit dem Firmeneigentum umgehen. Wenn Angestellte dafür bekannt sind, dass sie regelmäßig Ausrüstung beschädigen, erhöht das die Chancen den Arbeitsplatz zu verlieren erheblich. Weil Pflichtverletzungen schwer zu beweisen sind, wird dabei gerne ein Auflösungsvertrag angeboten. Falls Sie ein solches Angebot erhalten haben und sich unsicher sind, ob Sie wirklich eine Schuld trifft, sollten Sie Ihren Aufhebungsvertrag jetzt prüfen lassen.

Drogen oder Alkohol bei der Arbeit

Wer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen am Arbeitsplatz auftaucht, beeinträchtigt seine Arbeitsleistung und gefährdet seine Kollegen und Kunden. Wer häufiger mit einem Kater bei der Arbeit auftaucht, braucht sich nicht zu wundern, wenn der Chef einen früher oder später ersetzt. Wenn die Schuld eindeutig ist, steht es ihm frei, einen Aufhebungsvertrag anzubieten oder je nach Schwere des Vergehens auch fristlos zu kündigen.

Insubordination

Eine Firma ist kein Regiment, trotzdem legen viele Chefs großen Wert darauf, dass ihre Angestellten immer weisungsgebunden handeln und dies hat gute Gründe. Im Zweifelsfall muss der Chef nämlich auch für seine Mitarbeiter geradestehen und der Ruf des Unternehmens steht in direkter Verbindung zum Ruf seiner Angestellten. Daher kann unerwünschtes Verhalten oder schlechte Kommunikation über lange Zeit zum Verlust Ihres Arbeitsplatzes führen. Wenn Sie mit etwas nicht einverstanden sind, äußern Sie ihre Kritik höflich oder ersuchen Sie Hilfe beim Betriebsrat. In diesen Fällen kommt es oft zu einer fristgerechten Kündigung.

Persönliches Fehlverhalten

In diese Kategorie fallen sämtliche Tätigkeiten, die man am Arbeitsplatz wirklich besser unterlässt. Egal ob sexuelle Belästigung, Mobbing oder kriminelle Aktivitäten. Unethisches Verhalten, einschließlich Lügen, Stehlen, Betrug oder Missbrauch haben am Arbeitsplatz nichts zu suchen und müssen schon im Ansatz verhindert werden. Dazu gehört auch, dass man seine Kollegen auf solches Fehlverhalten hinweist und nötigenfalls meldet, anstatt solche Vorfälle totzuschweigen. Eine fristlose Kündigung ist hier praktisch die Regel.

Mangelnde Leistung

Unternehmen wollen Mitarbeiter, die ihre Arbeit machen und sie gut machen. Grundsätzlich gilt: Wenn Sie die in Ihrer Stellenbeschreibung beschriebenen Aufgaben nicht erfüllen, wenn Sie Abmahnungen wegen Ihrer Leistung erhalten oder wenn Ihre Arbeit überwacht werden muss oder häufig nachgearbeitet werden muss, sind Sie keine gute Investition für das Unternehmen. Eine fristgerechte Kündigung ist möglich, gerade bei kurzer Betriebszugehörigkeit wird aber auch gerne ein Aufhebungsvertrag angeboten.

Privates Nutzen von Firmeneigentum

Viele Unternehmen haben nichts dagegen, wenn die Mitarbeiter mal ein persönliches Dokument kopieren oder eine persönliche E-Mail von Ihrem Arbeitscomputer aus versenden. Die ständige Nutzung des Internets oder der Firmenausstattung für private Angelegenheiten ist jedoch nicht akzeptabel. Jeder Vierte Arbeitgeber hat bereits einmal jemanden entlassen, weil er das Internet für private Aktivitäten genutzt hat. Auch hier entscheidet die Schwere des Vergehens über die Möglichkeiten des Arbeitgebers.

Krankheit

Wenn Sie sich häufig krankschreiben lassen, ist das noch kein Kündigungsgrund. Wenn die Krankheit jedoch langfristig dazu führt, dass der Mitarbeiter seine Arbeit nicht mehr ausführen kann, kann der Arbeitsvertrag jedoch gekündigt werden. Auch gefälschte Krankschreibungen sind ein häufiger Grund für eine sofortige Kündigung. Ein Aufhebungsvertrag kommt hier eher nicht infrage.

Verstoß gegen die Unternehmensrichtlinien

Egal ob angemessenes Verhalten im persönlichen Umfeld der Mitarbeiter oder das Verhalten gegenüber Mitarbeitern und Kunden, häufig sind es private Auswüchse der Mitarbeiter, die zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen. Auch Pünktlichkeit ist ein ständiges Thema für Personaler. 39% der Arbeitgeber haben bereits einmal einen Mitarbeiter wegen ständiger Unpünktlichkeit entlassen. Auch hier sollten Arbeitnehmer aufgrund der rechtlichen Wirkung auf einer Kündigung bestehen.

Postings auf Social-Media-Netzwerken

Ebenso wie unangemessenes Verhalten im Betrieb kann auch ein privates Social-Media-Posting zu einer Entlassung führen. Laut Umfragen mussten 18 % der Personaler schon einmal jemanden wegen eines Beitrags in den sozialen Medien entlassen. Auch hier geht die Tendenz zur Entlassung statt zum Aufhebungsvertrag.

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