5 Fragen rund ums Erben

Ein Todesfall in der Familie ist nie eine schöne Nachricht. Nicht nur, dass ein geliebter Mensch und ein Familienmitglied aus dem Leben scheiden, auch die ganzen Dinge drum herum können schnell zu Kopfzerbrechen führen. Nicht selten eskaliert die Situation, wenn es um den Antritt des Erbes geht und selbst sich Liebenden werden dabei oft zu Gegnern. Es kommen viele Fragen auf, die sich die meisten Menschen nicht beantworten können und in diesem Fall Hilfe von einem Notar beziehungsweise Anwalt suchen, der oft Klarheit schaffen kann. Doch welche Fragen kommen zum Beispiel im Zusammenhang mit einem Erbe auf?

Häufig gestellte Fragen rund ums Erben

  • Wie kann ich erben?
  • Wer erbt bei Tod des Ehepartners?
  • Kann man auch Schulden erben?
  • Was ist eine Erbgemeinschaft?
  • Kann man ein Erbe ausschlagen?

Wie kann ich erben?

Damit ein Erbe erfolgen kann, muss ein Todesfall vorliegen. Dabei kommt es darauf an, in welcher Verbindung man zu dem Toten stand und, ob dieser ein Testament verfasst hat, in dem der Nachlass auf die einzelnen Erben aufgeteilt ist. Ist dies nicht der Fall geht das Erbe in der Regel an den am nächsten entfernten Verwandten, was meistens der Ehepartner oder die leiblichen Kinder sind.

Wer erbt bei Tod des Ehepartners?

Bei dieser Frage kommt es auf verschiedene Faktoren an. Wenn es kein Testament und keinen Erbvertrag gibt, erbt der Ehepartner in der Regel ein Viertel des Nachlasses. Wurde die Ehe jedoch ohne einen Ehevertrag abgeschlossen bekommt der Ehepartner im Todesfall automatisch die Hälfte des Nachlasses zugesprochen, während sich die andere Hälfte auf die Kinder verteilt. Ohne Kinder erbt der Ehepartner sogar dreiviertel des Nachlasses und der Rest wird unter den restlichen Verwandten aufgeteilt. Wenn der Todesfall im Trennungsjahr stattfindet und die Ehe somit offiziell noch gilt, ist der Ehepartner auch erbberechtigt.

Kann man auch Schulden erben?

Dabei muss zwischen Erbfallschulden und Erbnachlassschulden unterschieden werden. Erbfallschulden lassen sich in der Regel nie vermeiden, denn sie beinhalten die Beerdigung, die Testamentseröffnung und die Erbschulden. Sie können nur umgangen werden, in dem das Erbe komplett ausgeschlagen wird.

Auch Schulden, die von dem Verstorbenen zu Lebzeiten gemacht wurden, werden automatisch mitvererbt, wenn das Erbe angetreten wird. Es kann also passieren, dass das Erbe kein Vermögen, sondern einen Schuldenberg beinhaltet, was es vorher genau zu prüfen gilt, um so unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Was ist eine Erbgemeinschaft?

Sofern mehrere Erben in einem Erbfall begünstigt werden, ergibt sich daraus eine Erbgemeinschaft. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um direkte Nachfahren oder im Testament genannte Erben handelt. Entscheidet sich der Erblasser für mehrere Erben, bilden diese somit eine Erbengemeinschaft. Das bedeutet, dass alle Miterben einen entsprechenden Anteil aus dem Nachlass erhalten, was sie zugleich an Rechte und Pflichten bindet.

So können Sie nur gemeinsam über einen Nachlass, wie zum Beispiel eine Immobilie bestimmten und keine Entscheidung ohne Rücksprache treffen. Sie können auch nicht komplett frei über die Erbmasse verfügen und müssen immer den Kontakt zu Erbgemeinschaft wahren. Bei einem Haus kann auch der Teil eines Erbens verkauft werden, jedoch haben die anderen Mitglieder der Erbgemeinschaft in dem Fall das Vorkaufsrecht und können so ihre eigenen Anteile erhöhen.

Kann man ein Erbe ausschlagen?

Die Annahme des Erbes ist nicht verpflichtend und kann somit auch ausgeschlagen werden. Dazu muss der Verzicht innerhalb von sechs Wochen verkündet werden. Das Erbe auszuschlagen kann vor allem dann Sinn machen, wenn zum Beispiel eine Überschuldung des Nachlasses vorliegt oder aus persönlichen und ethischen Gründen das Erbe nicht angetreten werden kann. Es empfiehlt sich grundlegend im Vorfeld immer erst zu prüfen, worin das Erbe im Einzelnen besteht, denn nicht immer sind die Schulden auf den ersten Blick zu erkennen. Durch einen Notar oder Anwalt kann es umfangreich geprüft werden.

Fazit

Es gibt sicherlich noch viele weitere Fragen, wenn es um das Erbrecht und die damit verbundenen Pflichten und Rechte geht. Da ein Todesfall niemals dem anderen gleicht und die Situationen individuell gesehen werden, sind auch die Antworten auf die oben gestellten Fragen nur nach dem besten Gewissen recherchiert worden. Darum sollte man sich bei offenen Fragen oder Unsicherheiten durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht kompetent beraten lassen. So ist man immer auf der sicheren Seite und tritt das Erbe nicht einfach ohne die nötigen Informationen an.

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