Auf seinem Grundstück Bäume fällen – Was gilt zu beachten?

Hallo liebe Leser und Gartenfreunde,
in diesem Beitrag geht es ums Baum fällen auf dem eigenen Grundstück.
Ich habe ein wenig nach dem recherchiert, was beim Baum fällen zu beachten gilt.

Gerade im Sommer sind die Bäume oft ein Dorn im Auge und werfen große Schatten, wo eigentlich die Sonne ihr volles Potenzial entfalten könnte. Es wird an der Zeit, die schattigen Momente zu beenden und endlich für genügend Licht und Sonne zu sorgen. Leider ist das nicht mehr so einfach, denn mit einer neuen Baumschutzverordnung liegt es nicht mehr alleine beim Besitzer des Grundstückes, ob Bäume gestutzt oder gar gefällt werden dürfen. Immer öfters ist eine Genehmigung einzuholen, ohne die es sogar zu hohen Strafen kommen kann.

Neue Baumschutzverordnung ist keine Pauschale

In vielen Gemeinden und Städten gibt es seit dem letzten Jahr eine neue Baumschutzverordnung, die dem Eigentümer einen gewaltigen Strich durch die Rechnung macht wenn es ums das Fällen seiner Bäume geht.
Wenn es vorher noch möglich war, Bäume im eigenen Gerten bedenkenlos zu stutzen oder auch einfach zu fällen, können seit dem letzten Jahr sogar Strafen dafür auf einen zukommen.

Es obliegt dabei den einzelnen Kreisen, welche Punkte diese Verordnung genau listet. Oftmals kann sogar das Zurückschneiden untersagt sein. Entscheidend sind hierbei in der Regel der Stammumfang und das Alter, dass die einzelnen Gemeinden und Städten in den jeweiligen Verordnungen festgehalten haben.

Eine Genehmigung einholen

Welche genauen Punkte die Verordnung enthält, kann jederzeit bei der entsprechenden Stadt eingesehen werden und sollt unbedingt im Vorfeld überprüft werden.
Generell ist das Fällen laut Bundesnaturschutzgesetzes von Wildbäumen von März bis Ende September untersagt, jedoch muss in vielen Fällen im Vorfeld von der örtlichen Naturschutzbehörde auch für den eigenen Garten eine Genehmigung eingeholt werden, damit ein störender Baum gefällt werden kann.

Was zu tun ist:

 

  • Sich im Vorfeld darüber informieren, ob in dem Wohnort eine entsprechende Baumschutzverordnung vorliegt.
  • Bei welchen Bäumen und bei welchen Punkten wie der Dicke und der Höhe des Baumes greift die Verordnung?
  • Mit der zuständigen Naturschutzbehörde in Verbindung setzen und die Gründe für das Zurückschneiden oder Fällen vorbringen und auf eine Einigung hoffen.

Wenn ein Baum jedoch durch einen Blitzeinschlag und somit durch höhere Gewalt zerstört wurde, ist nicht mehr der Naturschutz, sondern die Feuerwehr oder das Ordnungsamt zuständig und müssen die entsprechende Genehmigung für die Beseitigung erteilen. Es empfiehlt sich also immer zuerst die Genehmigung der zuständigen Behörde einzuholen, damit es keine unangenehmen Konsequenzen nach sich zieht.

Genehmigung erteilt – Wer fällt jetzt den Baum?

Wurde die entsprechende Genehmigung erteilt, was schon einige Zeit dauern kann, stellt sich die Frage, wer den Baum nun zu Fall bringt. Bei einem Baum handelt es sich schließlich nicht um einen kleinen Strauch oder einen Ast, den man abbrechen oder mit einer gewöhnlichen Säge mal eben schnell entfernen kann. in der Regel sollte man sich professionelle Unterstützung bei einer Baumfällung holen..

Die Vorteile bei einem Profi

Die Firmen haben sich auf Baumpflege und das Fällen und Zurückschneiden von großen Bäumen spezialisiert. Sie arbeiten mit der besten Technik und besuchen regelmäßig Fortbildungen, um ihre Fertigkeiten noch weiter auszubauen, damit sie dem Kunden schnelle und professionelle Hilfe anbieten können, sobald die entsprechende Genehmigung vorliegt.
Aber der Profi kann auch schon im Vorfeld kontaktiert werden, um ein Gutachten zu erstellen und so bei dem Antrag helfen.

Bei der Arbeit ist Sicherheit nicht nur ein großes Thema für die Mitarbeiter, sondern für das gesamte Arbeitsumfeld, weswegen die höchsten Standards eingehalten werden und eine professionelle Dienstleistung gewährleistet wird.

Vorteile auf einen Blick:

 

  • Hilfe schon bei der Antragstellung mit einem professionellen Gutachten
  • Höchste Sicherheitsstandards
  • Weiterbildungen qualifizieren die Mitarbeiter in einem ständigen Prozess immer weiter
  • Einsatz von modernen Technik für eine schnelle Arbeit

 

Zusammengefasst

Wenn es noch vor einiger Zeit keine große Sache war, einen Baum im eigenen Garten zu fällen, muss durch die neue Baumschutzverordnung im Vorfeld eine entsprechende Genehmigung eingeholt werden. Dabei kommt es darauf an, ob der Baum durch höhere Gewalt zerstört wurde oder, ob der Baum einfach nur stört. Je nachdem muss das Ordnungsamt oder die ansässige Naturschutzbehörde kontaktiert werden. Ist eine Genehmigung erteilt worden, empfiehlt es sich schon alleine aufgrund der Sicherheit einen professionellen Dienstleister zu beauftragen.

Eure eigenen Baum fällen Erfahrungen

Wenn ihr in jüngster Zeit schon mal einen Baum habt fällen müssen dann fühlt euch herzlich eingeladen über eure Erfahrung damit zu berichten.
Hierfür könnt ihr einfach euren Erfahrungsbericht als Kommentar einsenden. Gerne können auch Fragen rund ums Baum fällen zur Diskussion mit den anderen Lesern gestellt werden.

Viele Grüße
Lothar

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