Viele Hobbyhandwerker zeigen sich durchaus geschickt bei der Do-It-Yourself-Methode und erledigen zahlreiche Aufgaben im Haus höchstpersönlich. So lassen sich durchaus viele Euros und jede Menge Zeit einsparen. Wer die Arbeiten in eigener Regie durchführen möchte, ist zudem hinsichtlich der Gestaltung äußerst flexibel und muss sich nicht nach den Termin- sowie Zeitvorgaben der professionellen Dienstleister richten. Dennoch gibt es einige Bereiche, in denen man nur bedingt sein Können unter Beweis stellen kann. Dazu zählt unter anderem die Elektroinstallation. Einige Vorarbeiten dürfen durchaus vorgenommen werden – die eigentlichen Arbeiten an der Elektrik sollten allerdings unbedingt tabu sein. Hier ist es ratsam, immer einen Fachmann mit der Installation zu beauftragen.
Welche Aufgaben können bedenkenlos selbst durchgeführt werden?
Sicherlich sind viele Laien in der Lage, eine Lampe anzuschließen oder eine neue Steckdose anzubringen. Doch selbst diese Arbeiten sind gemäß § 13 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) nicht gestattet – nur zertifizierte Handwerker sind demnach dazu berechtigt. Zwar werden diese Maßnahmen nicht durch den Netzbetreiber überprüft oder gar sanktioniert, doch im Fall eines Schadenseintritts werden die Verursacher haftbar gemacht. Kommt es bei der Installation der kompletten Elektrik zu Kurzschlüssen, Kabelbränden oder gar zu Verletzungen und Todesfällen, sind die Auswirkungen weitaus gravierender. Die Versicherungen leisten nicht und die „Hobbyinstallateure“ müssen sämtliche straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen tragen.
Um die Kosten zu senken sowie sein handwerkliches Geschick zu zeigen, sind jedoch bei der Elektroinstallation, beispielsweise bei einem Neu- oder Umbau und einer Sanierung, diverse Vorarbeiten möglich und rechtlich gestattet:
- Die Planung der Elektroinstallation
- Schlitze für die Leitungen stemmen
- Verlegung von Leerrohren und Leitungen
- Kabel und Drähte nach Abstimmung mit einem Elektriker einziehen oder verlegen
- Unterputzdosen einbauen
- Zählerschrank und Unterverteiler einsetzen
Gerne auch mal beraten lassen
Die Inanspruchnahme eines Meisterbetriebs ist in jedem Fall erforderlich, denn nur ein lizensierter Fachbetrieb ist laut Gesetz befugt, eine umfängliche Elektroinstallation vorzunehmen. Dazu zählt unter anderem:
- Ausführung und Prüfung der Elektroinstallation gemäß der aktuellen VDE-Bestimmungen
- Sämtliche Arbeiten an Hauptsicherungen, Zählern sowie Hauptanschlüssen
- Fachgerechte Inbetriebnahme der Elektroanlage
Wer die Vorarbeiten dazu selbst ausführen möchte, sollte sich zuvor mit dem Elektrobetrieb seines Vertrauens austauschen. In Absprache mit dem Experten gewährt, dass letztlich die Installation auch ordnungsgemäß erfolgen kann. Gilt es also nur noch, ein zuverlässiges und kompetentes Unternehmen zu finden, das die Aufgabe zur Zufriedenheit erledigen wird.
Bevor man sich zu einer neuen Elektroinstallation entschließt, ist es ratsam, sich vor dem Startschuss ausführlich zu informieren. In Köln, können sich Interessierte zum Beispiel bei der Firma Jünker Elektroinstallation in Köln, zu allen Fragen, rund um das Thema Elektroinstallation, beraten lassen. Was man dann nicht selber machen kann, übernimmt dann gerne auch der Elektro-Fachbetrieb. Dies ist sicherlich auch in anderen Städten bei anderen Elektro-Fachbetrieben möglich. Im Rahmen der Beratung erhält der Kunde beispielsweise ein transparentes Angebot hinsichtlich der zu erwartenden Kosten, der benötigten Zeit oder der erforderlichen Materialien. Zum Service eines exponierten Elektro-Fachbetriebs zählt natürlich auch die vollständige Übernahme der Arbeiten – Planung, Beschaffung der Materialien sowie die Inbetriebnahme der elektrischen Anlage. Nahezu kein Elektroinstallateur wird eine Prüfung und Dokumentation mit einem Messprotokoll einer Elektroinstallation durchführen, die er nicht selbst vorgenommen hat. Das ist nur konsequent, denn für den Fachmann sind die Leitungswege nicht mehr nachvollziehbar. Setzt er seine Unterschrift unter das Protokoll, ist das Unternehmen für alle potenziellen Schäden haftbar.