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Das neue Elektrogerätegesetz – ein Bürokratiemonster zu Lasten des Handels?

Das neue Elektrogerätegesetz ist auf den ersten Blick ein wahres Bürokratiemonster. Schaut man auf die Details, wird es leider auch nicht besser. Trotzdem ist es notwendig sich umfassend zu informieren, denn Verbrauchern erleichtert es die Altgeräterückgabe und Dir als Händler bürdet es enorme Pflichten auf, über die es sich lohnt Bescheid zu wissen.

 

Wie zu oft in Europa: Gut gedacht – miserabel gemacht

Insbesondere der Mittelstand ächzt unter der Last neuer Verordnungen: Oft gibt es nicht einmal genug Zeit, die entsprechenden Grundlagen zu lesen. Und schon gibt es mehrere Hundert Euro Kosten für Plaketten oder Prüfbescheinigungen. Vor diesem Erfahrungshorizont sollte auch die Bedrohungslage durch das neue Elektrogerätegesetz gesehen werden. Die Bundesregierung begründet hier das neue Gesetz damit, dass eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2012 umgesetzt werden müsste.

Im Juli 2016 ist die Übergangsfrist für Online-Händler bzw. den Fernabsatzkanal abgelaufen, so dass nunmehr auch für Deinen Onlinehandel erweiterte Rücknahmepflichten gelten auch, wenn du nur über Ebay handelst.

Fast alle Vertreiber von Elektrogeräten haben eine Rücknahmepflicht

Mit dem Elektrogerätegesetz steigen die Städte und Gemeinden von der Bundesregierung verordnet aus einem wichtigen, ressourcenschonenden Teil des Recyclings und der Wiederverwertung von Metallen aus. Die Verbraucher werden stattdessen in den Handel umgelenkt.

Ab einer Fläche von 400 Quadratmetern müssen Händler folgende Funktionen unentgeltlich für die Verbraucher erfüllen (§ 17 des ElektroG,)

+ Beim Neukauf eines Gerätes durch einen Verbraucher muss der Händler ein Gerät gleicher Funktion/Größe zurücknehmen. Kritisch ist die Formulierung: „am Ort der Abgabe oder in dessen Nähe“.

+ Für vor dem Stichtag 2015 gekaufte Geräte gilt eine erweiterte Rücknahmepflicht: Hier müssen alle Geräte unentgeltlich zurückgenommen werden, bei denen jede einzelne Außenkante unter 25 Zentimetern Länge ist. Der Händler darf dafür auch kein Entgelt verlangen, wenn ein Kunde sein altes Smartphone abgeben oder einschicken möchte.

Ortsnähe als Herausforderung für den Online-Handel

Insbesondere über die Rücknahmeverpflichtung für Altgeräte könnte man auch vor Gericht streiten, da der Gesetzgeber – wie viel zu häufig – Gesetze nachträglich zu Lasten von Unternehmen verändert. Allerdings wird kaum ein Online-Händler über die Zeit und die Finanzmittel verfügen, einen Prozess bis zur obersten Instanz zu führen.

Deshalb wird die unternehmerische Aufgabe für die Online-Händler wie folgt lauten: Wie können die Auswirkungen des Elektrogerätegesetzes auf das Unternehmen minimiert werden und wie kann trotzdem kundenfreundlich aufgetreten werden.

Für die Rücknahme bieten sich zwei unterschiedlich aufwendige, teilweise kreative Lösungen an:

1.) Die Beauftragung eines bundesweiten Dienstleisters für die Elektrogeräterücknahme. In diesem Fall kümmert sich dein Dienstleister, um die administrativen Aufgaben und um die Implementierung eines Rücknahmesystems. In dem Fall zahlst du zwar für den Dienstleister, musst dich aber um nichts weiter kümmern und bist sicher vor Abmahnungen oder Bußgeldern.
2.) Die Umkehrung der Versandkette – Neue Aufgabe für den Retourenschein

Eine zweite Möglichkeit wäre dem Retourenschein eine neue Funktion zu geben. Du könntest jeder Bestellung weiterhin einen Retourenschein beilegen und diesen mit einem „Ankreuzfeld“ versehen. Kunden könnten diesen Schein zur Rücksendung verwenden und das Paket einfach portofrei bei der nächsten Poststelle aufgeben.

Begriff Ortsnähe verstehen

Damit dürftest Du dem Begriff der „Ortsnähe“ schon weitestgehend entsprechen. Nachteil dabei: Manche Kunden werden alles Mögliche (wie alte Batterien oder Kabel) mit dazu packen.

Hier kann nur die Erfahrung zeigen wie hoch der Mitnahmeeffekt sein wird. Und welche Kosten mit dem Selber abarbeiten der zurückgesendeten Pakete verbunden sind. Außerdem musst du dich in dem Fall weiterhin selbst um die administrativen Aufgaben, fachgerechte Entsorgung, Einführung eines Abfallregisters und die Mengenmeldungen kümmern.

Eigentlich könntest Du als Unternehmer sagen, ich schaue mal was passiert. Leider sieht dieses Gesetz allerdings sehr hohe Bußgelder vor, die bis zu 100.000 Euro reichen können. Zusätzlich besteht die Gefahr, dass Konkurrenten die Nicht-Einhaltung des Gesetzes dazu nutzen könnten einen Anwalt auf Dich loszulassen.

Einige dieser mit der Durchsetzung von Rechten beauftragten Privatunternehmer haben sich auf das Abmahnwesen spezialisiert und machen daraus ein eigenes Geschäftsmodell. Um diese nicht zusätzlich zu „füttern“, solltest Du als Unternehmer aufpassen.

Leider konnte sich die damalige Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger nicht wirklich durchsetzen. Sie plante einen umfassenden Gesetzentwurf gegen Abmahnungen , der in der Realität aber nicht vollkommen angekommen zu sein scheint.

 

7 Kommentare

  1. Hi Alex,

    wieder so ein Gesetz, das irgendwo aus dem Boden geschossen ist, ohne dass ich etwas davon mitbekommen hätte…

    Was genau sind denn jetzt die Auswirkungen auf Online-Händler von Elektro-Geräten? Viele haben schließlich keine Fläche von über 400 Quadratmetern. Wenn überhaupt eigene Verkaufs- und Lagerflächen existieren, dann sind diese meist so konzipiert, dass die Waren sich dort nur eine minimale Zeit aufhalten.

    Und wie ist das z.B. mit dem gerade so populären FBA? Ist für mich nur eigene Lagerkapazität von Relevanz oder muss auch bei Amazon genutzte Lagerkapazität (die ich ja quasi im Rahmen der Kosten gemietet habe) berücksichtigt werden?

    Viele Fragen

    Viele Grüße

    Jahn

    1. Hallo Jan,
      ich bin selbst kein Experte für eCommerce und den Onlinehandel, aber der Autor dieses Posts beobachtet das Feedback hier. Ich denke, du bekommst noch deine Antworten bei Zeiten. Ja, es ist alles per Gesetz geregelt und der Onlinehandel ist gar nicht so einfach, wie manch einer vielleicht denkt.

    2.  
       
      Hallo Jahn,
      Wenn deine akkumulierte Regalfläche oder Lagerfläche unter 400m2 ist, hast du keine weiteren Verpflichtungen (als Vertreiber in Deutschland). Es sei denn, du bist Erstinverkehrsbringer.
      Als Erstinverkehrsbringer gelten Händler, die unregistrierte Elektronikgeräte zum ersten Mal auf dem deutschen Markt anbieten. In diesem Fall musst du dich bei der Stiftung Elektroaltgeräteregister registrieren, eine insolvenzsichere Garantie stellen, wie im Artikel erwähnt, eine Rücknahmelösung für Elektroaltgeräte einrichten und weitere administrative Aufgaben erfüllen.
      Im Falle der FBA hast du schon richtig geschätzt, mietest du ja quasi Lagerfläche an. Auch wenn die Lagerung und Versendung der Waren durch Amazon übernommen wird, werden die Lager- und Regalflächen dir als Händler angerechnet. Sind die Flächen also über 400m2  fällst du unter das Elektrogerätegesetz.
      Zusammenfassend beinhalten die Pflichten des Elektrogerätegesetzes als Händler:
      ·        Anzeige der Rücknahmestellen gegenüber der Stiftung EAR
      ·        Schaffung eines geeigneten Rücknahmesystems
      ·        Einführung eines Abfallregisters bei Sammlung von Altgeräten
      ·        Aufbau einer fachgerechten Transportlogistik (ggf. Abholung von Geräten beim Endverbraucher)
      ·        Implementierung eines Informations-, Dokumentations- und Berichtswesens
       
       
      Falls du weitere Fragen hast, kannst du dich bei WEEE Return auch kostenlos beraten lassen.
       
      Viele Grüße, 
      Alexandra 
       

  2. Servus Alex,
    es war ja irgendwann klar, dass der Online-Handel mit Elektrogeräten auch immer weiter „verschärft“ wird. Viele Leute setzen daher nur auf Affiliates um die damit verbundene Arbeit auszulagern bzw. dieser ganze Bürokratie zu umgehen. Eine gesetzliche Rücknahmepflicht finde ich gut und kundenfreundlich, der Kunde soll Spaß und Freude an seinem erworbenen Produkt haben.
    Ich bin weiter gespannt wie sich das Ganze entwickelt, scheint ja ein größeres Thema zu werden.

    Danke für diesen Post! 😉

  3. Hi Alex,
    nicht verkehrt dies zu wissen. Wie Micha schon meinte, ist es für den Kunden auf jeden Fall eine gute Sache. Die Händler haben es dadurch natürlich schwerer. Auch interessant, was hier zu FBA gesagt wurde. Das wissen sicher nicht viele, die das machen.
    Viele Grüße, Pedy.

  4. Für den Kunden ist das schon okay so. Aber für die Händler ist es natürlich schwer, dieses Gesetz

    so umzusetzen. So finde ich, dass es Onlinehändler noch härter trifft. Hier fehlt einfach die Fläche.

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