Hausratversicherung – Warum sie so wichtig ist

Hochwertige Unterhaltungselektronik, dringend benötigte Computer oder Laptops oder eine schicke Einrichtung – in nahezu jedem Haushalt befinden sich Hausrat und andere Gegenstände von teils beachtlichem Wert. Wer sein Hab und Gut bei einem Schadensfall vernünftig schützen möchte, sollte unbedingt über den Abschluss einer Hausratversicherung nachdenken. Zwar ist eine derartige Absicherung nicht verpflichtend. Doch wer diese nicht hat, kann schnell eine böse Überraschung erleben.

Gegen welche Schäden ist der Hausrat abgesichert?

Es sind zahlreiche Szenarien denkbar, bei denen der Hausrat beschädigt oder gar zerstört werden kann. Nicht selten zerstört ein Blitzeinschlag den nagelneuen Fernseher oder den Computer, auf dem sich elementare Daten befinden. Doch auch ein Leck in der Waschmaschine oder im Geschirrspüler führt oftmals zu kostenträchtigen Schäden. Daneben gibt es noch jede Menge weiterer Gefahren, die je nach Vertragsinhalt durch eine Hausratversicherung abgedeckt sind:

  • Brand
  • Explosion und Implosion
  • Einbruchdiebstahl
  • Raub in Wohnungen
  • Vandalismus
  • Sturm- und Hagelschäden
  • Überspannungsschäden

Die vorgenannten Gefahren sind allgegenwärtig und können zu jeder Zeit zu einem Schadensfall führen. Kommt es beispielhaft zu einem Brand, durch den der gesamte Hausrat vernichtet wird, stehen die Betroffenen nicht selten vor dem finanziellen Ruin – sofern keine Hausratversicherung besteht.
Einige Hausratversicherungen bezahlen sogar den Schlüsseldienst wenn man versehentlich die Tür zugeschlagen hat.

Welche Gegenstände sich versichert?

Eine Hausratversicherung schließt im Schadensfall nahezu alle beweglichen Dinge ein, die auch im weiteren Sinne zum Haushalt zählen. Es handelt sich also um Gegenstände, die auch bei einem Umzug mitgenommen werden können. Dazu zählen im Wesentlichen:

  • Kleidung, Wäsche
  • Mobiliar, Teppiche, Bilder, Bücher
  • Gardinen und Vorhänge
  • Wertgegenstände wie Uhren, Schmuck, Kunstwerke, Antiquitäten, Edelmetalle (Deckungssumme in der Regel bis zu 20.000 Euro)
  • Bargeld (zumeist wird hier ein Höchstbetrag von 1.000 Euro in dem Vertrag definiert)
  • Haustiere, Autozubehör innerhalb der Wohnung, Sportgeräte

Auch Sonderwünsche können bei den Versicherern angefragt werden. Wer zum Beispiel ein besonders hochwertiges Fahrrad besitzt, kann diese ebenfalls als Hausrat deklarieren und gegen einen Aufpreis mitversichern lassen.

Wie berechnet sich der Wert des zu versichernden Hausrats? 

Die Versicherungsgesellschaften legen in der Regel einen Pauschalpreis von 650.- Euro pro Quadrat zu Grunde. Bei einer 120-Quadratmeter-Wohnung ergibt sich für den gesamten Hausrat eine Gesamtsumme von 78.000 Euro, wobei lediglich die reine Wohnfläche (also keine Keller, etc.) zur Berechnung dient. Wer jedoch den tatsächlichen Wert seines Hausrats zu niedrig einschätzt, ist bei einem Totalschaden unterversichert. Die Versicherung leistet nur den angegebenen und nicht den realen Wert. Einen guten Schutz dagegen bietet der sogenannte Unterversicherungsverzicht.

Was passiert bei grober Fahrlässigkeit?

In diesen Fällen können die Versicherer die Summe kürzen oder müssen gar nicht leisten. Gerichte entschieden in vielen Fällen für die Versicherungen, wenn Kunden beispielsweise die Haustür nur zugezogen anstatt abgeschlossen haben oder das Fenster beim Verlassen des Hauses auf Kipp stehen ließen. Kommt es hier zu einem Schadensfall, wird grobe Fahrlässigkeit unterstellt.

Fazit 

Eine Hausratversicherung ist unabdingbar, um Schäden, die durch bestimmte äußerliche Ereignisse eintreten, abzudecken. Wer keine hat, gerät schnell in eine finanzielle Schieflage, sobald der Schaden nicht aus eigener Tasche beglichen werden kann. Idealerweise sollten sich potenzielle Kunden durch einen Experten beraten lassen, um ein maßgeschneidertes Produkt, ohne versteckte Klauseln, zu erhalten.

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert