Hallo,
unser Volljähriger Enkel macht Abitur 12. Klasse und hat einen eigenen Haushalt.
Also eigentlich nach Anmerkung 7 Düsseldorfer Tabelle 860 Euro Regelunterhalt.
Abzgl 204 Euro Kindergeld.
656 Euro
Vater wäre voll Leistungsfähig. 1300 Euro über 1400 Euro Selbstbehalt.
Mutter SGB ll nicht Leistungsfähig.
Das Jugendamt hat den Unterhalt nach Tabelle berechnet.
Und sagt dass auch bei eigenem Haushalt „ein Elternteil höchstens den Unterhaltsbetrag zu leisten hat, der sich allein aus seinem Einkommen nach der Tabelle ergibt.
Ist das richtig so?
Oder muss Vater auch mehr Unterhalt, also die 656 Euro, leisten als der der sich aus der Tabelle ergibt?
Ich freue mich auf eure Antworten bzw. eure eigenen Erfahrungen.
Schön wäre es wenn ein Sachkundiger eine Antwort postet.
Wir werden alternativ auch noch einen Anwalt aufsuchen.
Es wäre allerdings gut schon vorher zu wissen wie das genau ist.
Beste Grüße
Lothar
Nachtrag 17.02.2020: Antwort einer Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht über AnwaltOnline
Über das Portal AnwaltOnline https://www.AnwaltOnline.com/ habe ich eine Auftrag vergeben.
Für die Auskunft durch eine Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht habe ich ein Pauschalhonorar in Höhe von € 36,95 inkl. MwSt .
Hier die Antwort der über AnwaltOnline beauftragten Fachanwältin für Familienrecht.
Die Auskunft des Jugendamtes ist grundsätzlich richtig. Es gilt der
Grundsatz, dass gegenüber volljährigen Kindern beide Elternteile
gemäß ihrem jeweiligen Einkommen unterhaltspflichtig sind, aber kein
Elternteil mehr zahlen muss, als er nach seinem alleinigen Einkommen
zahlen müsste. Dieser Betrag richtet sich nach dem Tabellenbetrag
bezogen auf die Einkommenshöhe.Das volljährige Kind kann jedoch einen Antrag auf BAföG-Leistungen
stellen. Das BAföG-Amt wird dann auch noch einmal die Unterhaltshöhe
berechnen.
Das hatte ich mir leider anders vorgestellt.
Aber so wird es wohl sein das Vater sich freuen kann das er weniger bezahlen muss als zuvor als der Enkel noch unter 18 Jahre war.
Aber zum Glück gibt es ja noch den anderen Vater, nämlich den guten alten Vater Staat, der dann mit Bafög, Wohngeld oder gar Harz IV einspringen kann, während der leibliche Vater sich vom gesparten Geld schöne Sachen kaufen kann.
Grüße Lothar
Habe ein wenig recherchiert, hier müsstest du fündig werden und die richtigen Informationen finden.
Familienrecht
Ist immer ein spannendes Thema und Anwälte sind echt teuer geworden, deshalb suche ich auch immer überall nach Infos.
Hoffe das hilft dir…:)))