Laut den Statistiken der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, leisten deutsche Angestellte im Durchschnitt pro Woche fünf Überstunden. Dabei wird von diesen jedoch nur ein Teil bezahlt. So verzichten Millionen von Arbeitnehmern auf einen Freizeitausgleich oder eine zusätzliche Bezahlung. Darüber hinaus können auch gesundheitliche Folgen aus der regelmäßigen Überschreitung der Arbeitszieht entstehen.
Inhaltsverzeichnis
Der Europäische Gerichtshof entschied über die Arbeitszeit
Durch den Europäischen Gerichtshof wurde jedoch kürzlich entschieden, dass die Arbeitszeiten der Mitarbeiter von den Unternehmen in Zukunft lückenlos erfasst werden müssen. Realisiert werden kann dies besonders einfach und unkompliziert durch digitale Zeiterfassungsysteme, die heutzutage jedoch noch längst nicht alle Unternehmen nutzen.
Worauf Mitarbeiter grundsätzlich achten sollten, wenn es um das Thema Überstunden geht, erklärt der folgende Artikel.
Das ist die maximale Anzahl der Überstunden
Generell dürfen die Chefs nicht zu viele Überstunden von ihren Angestellten verlangen. Niemand muss in Deutschland mehr als insgesamt 60 Stunden in der Woche arbeiten – dies wird durch das Arbeitszeitgesetz geregelt.
Werden Überstunden geleistet, sollten sich die Mitarbeiter diese stets von ihrem Chef abzeichnen lassen, damit ein Nachweis über die Mehrarbeit besteht. Auch ist es wichtig, darauf zu achten, dass diese Überstunden nach einer gewissen Zeit nicht verfallen. Auskunft über eine eventuelle Frist für den Verfall kann die Personalabteilung oder der Arbeitsvertrag liefern.
Besteht für den Arbeitnehmer eine Pflicht zu Überstunden?
Ob Überstunden grundsätzlich geleistet werden müssen, wenn diese durch den Vorgesetzten angeordnet werden, ist von dem individuellen Arbeitsvertrag abhängig. Häufig ist in den Verträgen zu finden, dass die Anordnung von Überstunden durch die Firma zulässig ist. Allerdings sind derartige Klauseln nur dann gültig, wenn diese eine maximale Überstundenanzahl definieren.
Überstunden können darüber hinaus auch in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen vorgesehen werden. Ist jedoch in keinem der genannten Dokumente eine solche Klausel zu finden, bedarf es der Zustimmung des Mitarbeiters für die angeordneten Überstunden. Diese kann entweder stillschweigend oder mündlich erfolgen. Falls ein Betriebsrat vorhanden ist, ist außerdem dessen Zustimmung nötig.
Auf die Vorgaben kommt es für Arbeitnehmer an
Ohne diese Vorgaben dürfen durch den Chef lediglich im Notfall Überstunden angeordnet werden, beispielsweise bei unvorhergesehenen oder außergewöhnlichen Ereignissen, wie einem Kapazitätsengpass oder einem überraschenden neuen Auftrag.
Im Übrigen dürfen Überstunden gemäß dem Mutterschutzgesetz nicht für stillende Mütter oder schwangere Frauen angeordnet werden. Ist der jeweilige Mitarbeiter unter 18 Jahre alt, darf dieser laut Gesetz nicht mehr als 40 Stunden in der Woche beziehungsweise acht Stunden pro Tag arbeiten. Auf Wunsch können sich ebenfalls Schwerbehinderte von Überstunden freistellen lassen.
Zusammengefasst:
- Überstunden müssen vertraglich geregelt sein
- Sonst dürfen Überstunden nur im Notfall angesetzt werden
- Werdende und stillende Mütter sind von Überstunden befreit
- Unter 18-jährige dürfen nur 40h die Woche arbeiten
- 60h ist die maximale Arbeitszeit in der Woche
Die tägliche Arbeitszeit des Arbeitsnehmers
Hinsichtlich der maximalen Arbeitszeit pro Tag liegt die Grenze bei zehn Stunden. Es stellt damit eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn der Chef von seinen Mitarbeitern verlangt, diese zehn Stunden zu überschreiten.
Grundsätzlich wird der Samstag ebenfalls als Werktag angesehen, weshalb die maximale Wochenarbeitszeit bei 60 Stunden liegt. Jedoch muss kein Mitarbeiter auf Dauer so viele Stunden erbringen. Die tägliche Arbeitszeit darf innerhalb von sechs Monaten im Durchschnitt generell nicht mehr als acht Stunden betragen. Für Berufsgruppen, wie Bereitschaftsdienste, Klinikpersonal oder Kraftfahrer, gelten dabei Ausnahmeregelungen.
Was ist mit einer möglichen Samstagsarbeit?
Falls im Arbeitsvertrag nicht explizit formuliert ist, dass lediglich von Montag bis Freitag gearbeitet werden muss, geht das Arbeitszeitgesetz von einer Woche aus, die sechs Tage – also auch den Samstag – umfasst.
Es ist daher vollkommen legitim, wenn ein Unternehmen zum Beispiel beschließt, das Büro für Kunden auch samstags zu öffnen. In einem solchen Fall handelt es sich nicht um Überstunden, sondern lediglich um eine andere Art der Verteilung der vorgesehenen Wochenarbeitszeit.
Fazit:
Zeiterfassungssysteme bieten nicht nur für den Arbeitgeber eine Absicherung, auch für den Arbeitnehmer dienen sie zum Schutz und können einen Nachvollzug über die geleistete Arbeit erreichen. Außerdem kommt es zu keinen Unstimmigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, da die Arbeitszeit von einem unabhängigen System erfasst und genau nachgehalten wird, ohne, dass sie manipuliert werden könnte.