Eine Muster-Datenschutzerklärung

Guten Morgen liebe Leser und Freunde des Feedbacks und des aktiven Vernetzens. Nun war ich schon seit fast vier Tagen hier nicht mehr aktiv und die Besucherzahlen sind ein wenig runtergegangen, aber darum geht es mir nicht. Mir geht es darum, dass ihr neuen Lesestoff bekommt und das wir uns wieder austauschen können.

In diesem Artikel geht es um ein beliebtes Thema namens Datenschutz und Datenschutzerklärung. Das deutsche Internet ist kein rechtsfreier Raum und wir Blogger haben gelernt wie wicht das doch ist, dass man sich ein wenig anpasst und alle Rechte der deutschen Rechtsprechung beachtet. Es beginnt bei dem Impressum geht über die Bildereinbindung und endet beim Datenschutz und keiner ist vor Abmahnung sicher, aber man will doch als Blogger ja auch alles richtig machen und korrekt haben.

Man muss vieles beachten, denn hinter jedem Blog steht eine Person, eine Persönlichkeit und man muss sich auch im nicht rechtsfreien Raum zu bewegen wissen. Sobald man ein Blog startet und erste Inhalte publiziert hat oder besser schon davor, kümmert man sich um die Impressumsangaben und kann dann unbeschwert weiter schreiben. Noch wichtiger ist die Datenschutzerklärung im Blog und dafür gibt es derzeit im Internet mehrere Möglichkeiten. Man kann sich alle Infos zusammen googeln oder zu einer Muster Datenschutzerklärung greifen. Das steht jedem frei wie er vorgeht und die Thematik handhat, aber man muss sie im Blog haben und ansonsten wird man eines Tages noch durch eine unschöne Mail oder den Anruf von einem Rechtsanwalt überrascht und dann bereut man es, dass man sich nicht im Vorfeld darum gekümmert hat.

Bei der hier verlinkten Datenschutzerklärung kann man anhaken, wenn man im Blog einen Newsletter anbietet, wenn man mit den Social Media Buttons und Piwik, aber auch GoogleAnalytics arbeitet. Auch wenn man GoogleAdsense oder ein Amazon Partnerprogramm verwendet, lässt sich in diese Datenschutzerklärung miteinbeziehen. An vieles wurde gedacht und das ist auch gut so. Man will ja alles richtig stellen und alles soll auch einen Sinn ergeben. Als ich noch ein Impressum hatte, wusste ich noch nichts von dieser Datenschutzerklärung, aber dann irgendwann mal habe ich diese Impressum Generatoren im Internet kennengelernt und habe mir so eine rechtssichere Datenschutzerklärung zusammen geschustert. So bin ich dann auch schon zufrieden.

  • Was denkt ihr über das Thema?
  • Habt ihr euch um den Datenschutz im Blog schon gekümmert?

Über eure Kommentare und auch Likes würde ich mich sehr freuen.

P.S. dieser Beitrag soll aber nicht als Rechtsberatung wahrgenommen werden, da ich eh kein Rechtsanwalt bin und sehe es aus dem Blickwinkel eines bloggenden Webmasters.

by Alexander Liebrecht

 

3 Kommentare

  1. Durch das http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsdienstleistungsgesetz
    sehe ich „und habe mir so eine rechtssichere Datenschutzerklärung zusammen geschustert“ kritisch. Erstens muss das am Ende nichts rechtssicher sein denn irgendwo erreicht man nie 100% sondern kommt dem immer nur recht nah und dann könnte der Blogartikel die Message rüberbringen man muss sich nur eine Mustererklärung nehmen und gut ist. Das ist eine Art Rechtsberatung also lieber auf den Teil verzichten.

    Wo wir gerade beim Thema sind:
    Wenn man bei Facebook einen Link teilt und Facebook dann ein Vorschaubild daraus generiert dann trifft das zu was in diesem Artikel steht: http://www.ra-plutte.de/2014/02/pixelio-bilder-abmahnung-wegen-nutzung-als-vorschaubild-bei-facebook/
    Und allgemein Stockfotos in Artikeln das kann auch abmahnfähig sein nur die Nennung des Urhebers auf der Webseite reicht mitunter nicht immer sagt:
    http://www.ra-plutte.de/2014/02/lg-koeln-pixelio-bilder-muessen-urhebervermerk-in-bild-url-auffuehren/

    Am besten alle Blogger in Deutschland würden ihre Blogs mal eine Zeit lang komplett abschalten um sich gegen diese Paragraphenreiterei zur Wehr zu setzen.

  2. Hallo Jürgen,
    natürlich hast du Recht, dass dieser Artikel keinerlei Rechtsberatung darstellt und ich habe nun diesen Hinweis am Ende des Beitrages gesetzt und so soll es auch wahrgenommen werden.

    Ich habe meine Datenschutzerklärung durch einen anderen Impressum Generator erstellen lassen und diese wurde immerhin von einem Rechtsanwalt zur Verfügung gestellt.

    Was die generierten Thumbnails anbetrifft, so solltet ihr diese nicht nutzen, was bei Facebook möglich sein dürfte.

    Ich habe mich wegen dem Urheberrecht bei Shutterstock.com informiert und es reicht aus, wenn ich den Urheber nenne, verlinke und zu Shutterstock.com verlinke. Mehr haben die nicht verlangt.

    Die kleinen Thumbnails darf ich selbst verwenden, wenn es im Zusammenhang mit dem erstellten Content steht. Ansonsten darf ich die Stockbilder nicht einfach so in den Social Media Kanälen verwenden. Darüber habe ich mich auch informiert, also alles gut.

    Danke dir aber für diese wirklich nützlichen Hinweise zur Problematik!

  3. Wenn man bei Facebook einen Link teilt und Facebook dann ein Vorschaubild daraus generiert dann trifft das zu was in diesem Artikel steht 🙂
    Ich hatte da nämlich auch schon berichtet.

    Übrigens habe ich bei Sören Siebert erecht24 gelesen das man nach neuster Rechtsprechung Datenschutzerklärung und Impressum auf jeweils einzelne Seiten legen soll.

    Ich drücke allen die Daumen das sie nie auf Grund von Unwissenheit mal abgemahnt werden.
    Passieren kann es bestimmt jeden.

    Grüße
    Lothar

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