Drohen deutschen Bloggern neue Abmahnungen!?

Guten Abend liebe Leser und Besucher von Internetblogger.de. In diesem Sinne möchte ich euch über etwas Neues, nämlich mögliche Abmahnungen von Bloggern berichten. Auf dem Blog Chefblogger.me habe ich dazu schon einiges gelesen und ich war sehr überrascht, dass man so viel machen muss, um den eventuell bald neuen Gesetzn gerecht zu werden. Es geht nämlich um den Urhebervermerk bei den Blog-Bildern.

Ich habe mal ein wenig recherchiert und fand einen Artikel bei Sueddeutsche.de. Darin ist alles beschrieben und ich zitiere mal einen Kurzauschnitt.

Urhebervermerk darf nicht vom Bild losgelöst werden

Der Fotograf hatte bemängelt, dass der direkte Aufruf des Bildes wie oben beschrieben die Lizenzbedingungen von Pixelio verletzen würde. Diese sehen vor, dass der Urheber und auch Pixelio stets „soweit technisch möglich am Bild selbst oder am Seitenende“ genannt werden müssen. Bei Webseiten muss zusätzlich noch ein Link zu Pixelio gesetzt werden.

Es heisst, dass man den Urhebervermerk am Bild setzen muss und nicht wie es sonst üblich ist und war am Ende eines Artikels. Am Ende des Artikels muss man es ohnehin machen. Wer von euch nutzt eigentlich Pixelio-Service? Ist es wirklich so heikel dort?

Ich füge hier mal ein Bild ein mit dem richtigen Vermerk des Urhebers des Bildes.

So muss es dann laut dem Gericht aussehen und wenn es wirklich offiziell wird, wird es eine grosse Runde auf den Blogs machen. Technisch gesehen, ist es recht rasch umzusetzen und ich nutze dafür das bekannte Capture-Tool namens SnagIt.

Nun muss ich mich informieren, was Shutterstock.com davon halten und ob man solche Veränderungen an den Bildern überhaupt machen darf. Ich denke mal, dass es OK ist, aber genau weiss ich es eben nicht. Daher schreibe ich noch heute den Support von meinem Stockanbieter Shutterstock.com an.

Am Ende des Artikels setze ich dann eh die Bildquelle und verlinke den Urheber und Shutterstock.com.

Was es nicht alles in diesem Rechtsstaat Deutschland gibt und es werden sich immer wieder Rechtsanwälte finden, die damit Geld verdienen und es auch tun wollen.

Wie seht ihr diese Problematik, die demnächst auf uns zukommen wird –> vielleicht aber auch nicht, wenn wir Glück haben?

Werdet ihr bei euren Blogbildern es so handhaben oder nutzt ihr eh eigens gemachte Bilder auf den Blogs?

Über eure Kommentare und auch Likes würde ich mich sehr freuen.

by Alexander Liebrecht

 

Update 04.02.2014

So muss es dann laut dem Gericht aussehen und wenn es wirklich offiziell wird, wird es eine grosse Runde auf den Blogs machen. Technisch gesehen, ist es recht rasch umzusetzen und ich nutze dafür das bekannte Capture-Tool namens SnagIt.

Nach dem ersten Kommentar von Eric war klar, dass ich es nicht machen dürfte, indem ich das Bild verändere, da ich die Bilder nur nutzen darf. Ich denke mal, dass es mit den Richtlinien von Shutterstock.com konform ist. Also habe ich das erst eingefügte Bilder wieder entfernt und so gemacht, wie es derzeit aktuell ist.

22 Kommentare

  1. Hoi Alex
    Zuerst einmal Danke, dass du ein Beitrag von mir als Anlass für einen eigenen Blogbeitrag genommen hast.
    Du hast da eine Lösung genannt, mit dem Copyright im Bild drinn einzufügen. Dir ist aber schon klar, dass man das nicht darf! Man darf ein Bild nicht verändern wenn man nur das Nutzungsrecht hat! Also wenn du ein Bild so erweiterst – veränderst du das Bild und bekommst erst recht eine Abmahnung 🙂

  2. Hi Eric,
    danke für deinen Hinweis, habe es dann doch so gemacht, wie es derzeit der Fall ist. Ich habe das ganz vergessen, dass ich bei den Bildern nur das Nutzungsrecht habe. Also alles gut, aber wenn diese neuen Gesetzt durchgesetzt werden, können wir uns warm anziehen.

    1. jup ich sehs. ist aber noch interessant shutterstock erlaubt einfache erwähnung am ende des blogposts – pixelio und viele andere wollen diesen vermerkt direkt beim bild 🙂 da sieht man viele verschiedene dienste, viele verschiedene agb’s und viele verschiedene verrückte gesetze = viele millionen wege für abmahnungen… schöne verrückte welt

      1. Ja, ich habe meine Blogposts dem Support von Shutterstock.com gezeigt und die sagten, dass es OK ist, wie es ist.

        Bei jedem Dienst und dem Anbieter muss man in jedem Falle die AGBs beachten. Da ist schon so!

  3. Pixelio hat ja inzwischen eine Stellungnahme veröffentlich.

    http://www.reisen-fotografie.de/pixelio-nimmt-stellung/

    Klar die sehen die Kunden weg laufen. Für die Firma Pixelio ist dieses Urteil bereits eine Katastrophe, auch wenn es noch nicht rechtskräftig ist.

    Und Erics Hinweis ist sehr wichtig. Niemals was an dem Bild verändern, das wird erst richtig teuer. Ggf. kann man die Urheberrechtsdaten noch in die Exif-Dateien des Bildes schreiben. Aber auch das wäre mir zu aufwändig. Ich verzichte in Zukunft erstmal auf Stockbildern in meinem Blog!

    1. Hi Thomas, die Stellungnahme von Pixelio habe ich soeben gelesen und ja, was soll ich sagen, alles unverständlich seitens des Gerichts.

      Ja, ich lerne somit, dass ich die genutzten Bilder nie verändern darf.

  4. Hallo Alex,
    ich finde es zwar auch schade, auf Stockbilder verzichten zu müssen, aber es wird sonst zu teuer. Dass du die Bilder bei shutterstock bezahlst, nutzt dir im Endeffekt auch nichts. Nicht pixelio wollte diese Regelung und sie gilt auch nicht nur für deren Bilder! So wie das Urteil ist, kann man es gar nicht richtig machen.
    Viele Grüße
    Ann-Bettina

    1. Hi Ann-Bettina,
      ja, es wäre sehr sehr schade auf die Stockbilder zu verzichten, denn diese schmücken unsere Blogartikel und auf den Account bei Shutterstock.com werde ich trotzdem nicht verzichten – egal was kommt.

      Der Urteil ist noch nicht durch und ich glaube nicht, dass das durchgeht.

  5. Ich bin gerade ganz happy, dass ich auf meinem Blog nur eigene Photos habe (und 3 Bilder von meinem CoAutor, die er aber selbst hochgeladen und verwendet hat).

    Aber wie man auf eine Idee kommt ein Gesetz zu entwerfen, dessen Einhaltung lediglich in der Variante „gar keine Bilder“ bestehen würde, entschließt sich mir. Hier würde es nur noch gehen, wenn der Photograph bereits sein Copyright in das Bild eingefügt hätte bevor er es rausgibt.

    Liebe Grüße
    Neomai

    1. HI Neomai,
      dann gratuliere ich dir, dass du ausschliesslich eigene Bilder verwendest und dabei kann man wirklich nichts falsch machen.

      Ich bin noch bei einem Stockbilder-Anbieter und muss mich schon an die AGBs halten, was ich auch tue. Ein Blog ganz ohne Bilder wäre ein bisschen langweilig.

      Ja, eine Variante wäre es schon, wenn der Photograph den Urhebervermerk selbst direkt im Bild setzen würde.

  6. Das Thema ist doch schon alt. Habe ich schon zuvor auf ein paar anderen Blogs und sogar auf Ayom gelesen. Und das will bei mir was heißen, da ich nicht unbedingt ein Blogleser bin. Genau solche x-mal durchgekauten Themen sind es doch, die die Blogs für viele uninteressant machen.

    Aber mal zum Thema. Bei Fotolia gibt es beim Bilder-Download eine Funktion, dass der Urhebervermerk unten als Bild kommt. Dann ist der Urhebervermerk auf beim Öffnen im neuen Fenster. Wird dann dort wohl im grünen Bereich sein.

    Wie schaut es eigentlich mit der Google Bilderdiebe Suche aus? Sind die Bilder auf Google Servern (Wenn ja, warum wird dann Google nicht endlich mal wegen illegalem Kopieren verklagt?) oder sind die Bilder als Hotlink eingebunden? Hat man dafür überhaupt das Nutzungsrecht, dass die Bilder von fremden Domains als Hotlink angezeigt werden dürfen.

    Als bloggender Webmaster könnte man aber in der Regel ganz auf Fotos und Bilder verzichten. In der Regel bieten sie sowieso keinen Mehrwert und dienen nur zur Auflockerung des Textes.

    Man sollte sowieso auf fremde Bilder verzichten. Den das ganzen soziale Teilen ist auch sehr gefährlich für die Teiler. Oder steht in den Nutzungsrechten, dass die Bilder dann unendlich oft von anderen in den sozialen Netzwerken geteilt werden dürfen. Meiner Meinung nach kommt das Teilen dem illegalen Kopieren gleich. Ob ich das Bild in den sozialen Netzwerken oder auf meiner eigenen Website verbreite macht für mich keinen Unterschied.

    1. Hi Rainer,
      ich finde, dass die Blogbilder einen Mehrwert haben :).
      Wie es bei den Google-Bilder aussieht, weiss ich nicht und ich nehme die Bilder nicht aus der GoogleSearch.

      Bei meinen Shutterstock-Bildern habe ich mich informiert, sodass man es als generiertes Thumbnail für Social Networks verwenden darf. Was man nicht darf, ist es, die Bilder komplett in den Social Media Kanälen zu veröffentlichen, was ich auch nicht tue.

      Also die Shutterstock-Bilder müssen mit dem Content zusammenhängen und wo ein Bild veröffentlicht wird, muss auch der Link zum Artikel vorhanden sein, indem die Urhebervermerke gesetzt werden. Ich habe mich diesbezüglich bei Shutterstock.com informiert. Aber heikel bis sehr heikel ist dieses Thema ohnehin.

      Vielleicht verzichte ich in Zukunft auf Stockbilder, wobei mein Shutterstock-Account erst vor ein paar Tagen verlängert wurde. Demnach kann ich ruhig in den Genuss dieser Bilder noch kommen. Mal sehen: Ich male, zeichne und skizziere eben nicht, sodass eigene Blogbilder entstehen können. Darum eben nehme ich nur Stockbilder.

  7. Das Problem, das sich in dem genannten Fall darstellte, war ja, dass der Urhebervermerk auf dem Bild oder direkt am/unter dem Bild erscheinen soll.
    Auf dem Bild fällt aus, wenn die Nutzungsrechte keine Bildbearbeitung zulassen.

    Fataler Weise fällt aber die Kennzeichnung am/unter dem Bild bzw. am Seitenende auch aus, wenn es möglich ist das Bild ohne Webseite, also per Direktlink ( bei Deinem Bild wäre das ja http://internetblogger.de/wp-content/uploads/2014/02/gesetze_blogbilder1.jpg ) aufzurufen. Dann erschein es nämlich komplett ohne irgendwelche Urheberrechtsvermerke und das ist natürlich die Krux für die gesamte Internetbranche.

    MfG maew

    1. Hi Maew,
      ja, eben, die Stockbilder darf man nicht nachbearbeiten und irgendwelche Copyrights-Vermerke im Bild setzen. Bei meinem Stockbilder-Anbieter reicht es zum Glück aus, dass ich am Ende des Artikels den Urhebervermerk setze.

      Ausserdem steht auch in meinem Impressum, dass ich Shutterstock-Bilder verwende, was man unbedingt zu stehen haben muss.

      Ja, du hast ja schon Recht, dass bei einem direkten Aufruf der Bild-URL keinerlei Copyrights-Vermerke zu sehen sind. Aber wie will man es sonst machen? Ich weiss es nicht. Ein absolut heikles Thema, finde ich :(.

  8. Abgesehen von der Entscheidung eines Richters, würde ich behaupten, dass man künftig auf Bilder aus Angebote wie pixelio verzichten sollte und somit dieser Gefahr nicht weiter aussetzt.

    Ich selbst bin gerade alle Bilder in meinen Blog am ersetzten und somit dieser Gefahr einer neuen Abmahn-Mode auszuweichen.

    Grundsätzlich scheint es ratsam zu sein, künftig auf fremde Bilder zu verzichten und somit nur noch Eigene zu verwenden – auch, wenn Diese sehr amateurhaft daherkommen.

    Auf der anderen Seite, könnte es auch eine neue Chance gegen Foto und Bilder-Diebstahl vorzugehen …

  9. Hi Martin,
    danke für dein Feedback! Ja, man wird vll. eines Tages nicht drum herum kommen, eigene und nur eigene Bilder zu verwenden. Leider ist es recht schwierig, diese in so einer Qualität wie bei den Stockfotos, zu machen. Man muss es halt immer wieder machen.

    Zum Glück gibt es ausser Pixelio noch weitere Anbieter, wo die AGBs anders sind.

  10. Selbst wenn es noch andere Anbieter gibt, woher weist du wer der wirkliche Urheber/Fotograf ist? Wer das Bild angeboten hat muss noch lange nicht der Fotograf sein! Da helfen dann auch keine AGB´s oder? Bilder aus einer andere Quelle sind echt ein heißes Eisen!

  11. Hi Timm,
    ja diese Thematik betrifft zumindest alle Pixelio-Nutzer und ist recht heikel, aber auch ein wenig interessant.

    Ich habe es nicht mehr verfolgt und dabei bin ich bei einem anderen Anbieter für Stockbilderchen.

    Deinen Artikel schaue ich mir sehr gerne mal an.

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