Wichtiger Hinweis zum Plugin fuer Kommentar-Abo

Hiermit möchte ich etwas Wichtiges für meine Blogleser und auch für die WordPress-Blogger kundmachen. Es geht um dieses bekannte Plugin namens Subscribe to Comments. Damit kann man doch Kommentare abonnieren, aber es soll derzeit nicht dem deutschen Recht entsprechen, so wie ich das aus einem Beitrag vom WordPress-Buch erfahren habe. Im Grunde genommen geht es hier darum, dass das Plugin nicht die Technik von einem Verfahren namens Double-Opt-In beherrschen soll. Dieses Verfahren regelt Werbemassnahmen im Bereich des Marketings via Mail oder SMS und das Ganze ist nun mal, so wie ich das verstanden habe, im deutschen Gesetzbuch vorgeschrieben. Unter diesem Link von Wikipedia könnt ihr euch ausführlicher über diese mir bisher unbekannte Thematik informieren. Im Blog von Tobias Kölligan kann man weitere Infos und die genaue Vorgehensweise beim Aktualisieren auf das rechtlich gesehen, zugelassene Plugin. Ich habe es gerade hier durchgeführt und zwar in folgenden Schritten.

  • Plugin herunterladen
  • das alte Plugin aus WordPress löschen
  • das neue wieder nach wp-content/plugins hochladen
  • im Plugins-Bereich des Blogs aktivieren
  • im Reiter Einstellungen–>Subscribe to Comments die Felder nach Bedarf ausfüllen

Beim Letzteren braucht man eigentlich nichts machen, da es bereits alles und in deutscher Sprache steht. Innerhalb von 10 Minuten hat man somit dafür gesorgt, dass man von keinem Rechtsanwalt, der gerade nichts zu tun hat und in den Blogs herumstöbert, abgemahnt wird. Nun bin ich froh, dass ich sowas bemerkt habe und in meinem Blog umgestellt habe. Auf Dauer kann man sicherlich davon profitieren, indem man nichts falsch gemacht hat. Wie steht ihr selbst dazu und nutzt ihr das alte Plugin überhaupt/noch oder habt ihr bereits aktuelle Infos parat, was diese Thematik betrifft?

byAlexander Liebrecht

5 Kommentare

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